Entscheidungsgründe: Der zwei Liegenschaftsanteile, Bankguthaben und erhebliche Geldschulden umfassende Nachlass wurde aufgrund des Erbschaftskaufvertrags des Nebenintervenienten als Testamentserben mit dem Beklagten diesem als Erbschaftskäufer zur Gänze eingeantwortet. Ein Einlösungsangebot an den Kläger, zu dessen Gunsten auf einem Liegenschaftsanteil ein Vorkaufsrecht einverleibt ist, erfolgte nicht. Der Nebenintervenient hatte den Wunsch, die Verlassenschaft mit möglichst wenig ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schenkungsvertrag vom 3.7.1974 schenkte Ing. Franz N*** seiner Tochter Christa N***, verehel. S***, das Haus Salzburg, Danklstraße 2 (Grundstück 437/38 Wiese, nunmehr EZ 2546 Grundbuch Maxglan) und drei im Punkt I 2. lit a bis c des Vertrages näher angeführte Eigentumswohnungen. Die Geschenknehmerin räumte ihrem Vater und ihrer Mutter Rosa N*** gemäß Punkt VI. Abs 1 des Vertrages "an dem Grundstück 437/38 Wiese der EZ 1967 KG Maxglan mit dem darauf errichteten Wohn... mehr lesen...