Norm: ABGB §108EheG §31EheG §60
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Schuldausspruches in das die Nichtigkeit der Ehe aussprechende Urteil ist jedenfalls dann zulässig, wenn ein solcher Ausspruch von den Parteien ausdrücklich begehrt wird. Entscheidungstexte 8 Ob 244/62 Entscheidungstext OGH 25.09.1962 8 Ob 244/62 SZ 35/95 = RZ 1962/279 = EvBl 1963/86 S 129 ... mehr lesen...
Die in Bayern wohnhafte, vom Kläger wegen Ehescheidung belangte Beklagte beantragte, den Kläger für die Dauer des Rechtsstreites zu einer vorläufigen Unterhaltsleistung für sie und das bei ihr lebende eheliche Kind zu verhalten. Der Kläger wendete ein, daß sich die Beklagte beharrlich weigere, ihm in seinen Wohnsitz zu folgen, und daß über seine Unterhaltsleistungen an das Kind nur das Pflegschaftsgericht entscheiden dürfe, weil dieses bisher noch nicht über das Verbleiben des Kindes ... mehr lesen...
Die zwischen R. E. und M. E. am 7. Februar 1921 nach römischkatholischem Ritus geschlossene Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 16. November 1934, 1 Nc 495/34, auf Grund des von den Ehegatten einverständlich gestellten Ansuchens gemäß § 103 ABGB. von Tisch und Bett geschieden. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau wurden durch einen gerichtlichen Vergleich vom gleichen Tage geregelt, in welchem sich R. E. verpflichtete, seiner geschiedenen Gattin einen Unterhal... mehr lesen...