Der Kläger erwarb von der Beklagten mit Kaufvertrag vom 7. August 1970 um 50 000 DM eine Eigentumswohnung in B. In der Folge machte die Beklagte von dem ihr im Punkt XVII des Kaufvertrages unter bestimmten Bedingungen eingeräumten Wiederkaufsrecht Gebrauch. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 17. April 1974, GZ 1 g 45/74-19, wurde der nunmehrige Kläger schuldig erkannt, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Beklagten an den ihm gehörigen 405/10 900 Anteilen der Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §922 ABGB §1068 ABGB §1069 ABGB § 922 heute ABGB § 922 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001 ABGB § 922 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2001 ABGB § 1068 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1069 ABGB § 1069 heute ABGB § 1069 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Sonderregelung des § 1069 ABGB beschränkt die Haftung des ursprünglichen Käufers auf den Fall der verschuldeten Wertminderung oder der verschuldeten Vereitelung der Rückgabe der Kaufsache. Eine darübe... mehr lesen...