Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 13 II KG G, zu deren Gutbestand u. a. die Grundstücke 428 und 431/1 gehören. Die Kläger erfuhren im Sommer 1978, daß die Beklagte ein Baugrundstück verkaufen wolle. Sie traten mit ihr in Vertragsverhandlungen. Im Spätsommer oder Herbst 1978 vereinbarten die Streitteile, daß die Kläger ein erst zu vermessenes Grundstück in der Größe von 500 m2 erhalten sollten. Als Kaufpreis war ein Betrag von 150 S pro Quadratmeter vereinbart; weiters ... mehr lesen...