Entscheidungsgründe: Der Kläger verkaufte mit Kaufvertrag vom 13.2.1986 der Beklagten die Liegenschaft EZ 382 KG St. Leonhard mit den Häusern Sparbersbachgasse 55 und 55a. Eines der Häuser diente Wohnzwecken, das andere der Seifenfabrik des Klägers. Als Stichtag für die Verrechnung der mit der Liegenschaft verbundenen öffentlichen Abgaben, Gebühren und Steuern wurde der 1.5.1986 vereinbart. Die Übernahme des Kaufobjektes in den physischen Genuß der Beklagten war bereits vor Vertra... mehr lesen...