Die Stadt Wien, Wiener Krankenanstaltenverbund, vertreten durch die vergebende Stelle Schramm Öhler Rechtsanwälte (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führte ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 25 Abs. 7 BVergG 2006 mit einem einzigen Unternehmer. Vergeben werden sollte eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen, nämlich die Unterstützung und Beratung des Direktors der Teilunternehmung - Ger... mehr lesen...