Begründung: 1. Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Rechtliche Beurteilung 1.1. Ob jemand im eigenen oder im fremden Namen handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (RIS-Justiz RS0108494). Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Kunden (allein) aus der Verwendung einer Marke zur Kennzeichnung eines Vertriebsgeschäf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 17. 12. 2008 wurde über das Vermögen der Tochter der Klägerin zu ***** das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Im Rahmen des Konkursverfahrens wurde das der Klage zugrunde liegende Fahrzeug Pkw Mini Cooper S Cabrio, Baujahr 2008, das im Exekutionsverfahren zu ***** des Bezirksgerichts Klosterneuburg am 27. 10. 2008 zugunsten einer anderen Gläubigerin gepfändet worden war, dem Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem am 3. Jänner 1984 bei Rottenmann von Konstantinos T*** als Lenker eines LKW-Zuges mit dem Kennzeichen MO 1505 (GR) verschuldeten Verkehrsunfall wurde ein LKW der Erstklägerin beschädigt und der Zweitkläger, der Lenker dieses LKW, verletzt. Darüber hinaus wurden noch mehrere andere Kraftfahrzeuge beschädigt. Es ist unbestritten, daß der Erstklägerin bei diesem Verkehrsunfall ein Sachschaden in der Höhe von 934.129,17 S entstand und daß die dem Zweitkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in Sipbachzell einen sogenannten Portas-Fachbetrieb. Der Beklagte war vom 15.Oktober 1983 bis Ende Mai 1984 als selbständiger Handelsvertreter für sie tätig; es ist unbestritten, daß er dabei in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stand. Er hatte nur Aufträge zu vermitteln und war nicht abschlußberechtigt. Einen Anspruch auf Ausführung der von ihm vermittelten Aufträge hatte er nicht; er war auch nicht inkassoberechtigt. Aus den Provis... mehr lesen...