Begründung: 1. Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Rechtliche Beurteilung 1.1. Ob jemand im eigenen oder im fremden Namen handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (RIS-Justiz RS0108494). Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Kunden (allein) aus der Verwendung einer Marke zur Kennzeichnung eines Vertriebsgeschäf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 17. 12. 2008 wurde über das Vermögen der Tochter der Klägerin zu ***** das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Im Rahmen des Konkursverfahrens wurde das der Klage zugrunde liegende Fahrzeug Pkw Mini Cooper S Cabrio, Baujahr 2008, das im Exekutionsverfahren zu ***** des Bezirksgerichts Klosterneuburg am 27. 10. 2008 zugunsten einer anderen Gläubigerin gepfändet worden war, dem Beklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Linz, Blumauerplatz 1, 4021 Linz, ver... mehr lesen...
Begründung: Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist der Oberste Gerichtshof nicht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum Verständnis der Rechtsfrage sei der dafür relevante Sachverhalt kurz zusammengefasst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****, auf der sie als Wohnungseigentumsorganisatorin das Wohnhaus errichtete bzw errichten ließ. Der Beklagte hat mit Kaufvertrag vom 30. 6./7. 8. 1998 die Wohnung top 7 erworben und bewohnt sie auch schon. Im Grundbuch ist zu seinen Gunsten die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Die Wohnung des Beklagten erstreckt sich über zwei Etagen. Auf einer im Obergeschoss befindlichen Ter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit dem Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, BGBl Nr 826/1992, durch Verschmelzung zweier Bundesstraßenaktiengesellschaften gegründet. § 10 Abs 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gegenüber der neu gegründeten Gesellschaft die für die technische Durchführung sowie die bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen geltenden Grundsätze entsp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei, einer Gemeinde in Tirol, seit 1. 9. 1992 beschäftigt und dort als Jugendbetreuer (Beratung, Betreuung, Beaufsichtigung von Jugendlichen, Durchführung von Jugendveranstaltungen) der Jugendstelle der beklagten Gemeinde mit zuletzt 25 Wochenstunden und einer Jahresarbeit von 12 Monaten tätig. Er bezog hiefür 14 mal jährlich brutto S 14.644,38 monatlich. Die Räumlichkeiten, in denen die Jugendst... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien sind oder waren jedenfalls im entscheidungsrelevanten Zeitraum Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus*****. Die Klägerin verlangt von ihnen restliche S 320.029,60 sA für die Errichtung eines Aufzugs im genannten Haus, wobei sie von jeder einzelnen beklagten Partei Zahlung nach Maßgabe des jeweiligen Miteigentumsanteils begehrt. Den Auftrag zur Errichtung des Aufzugs habe die klagende Partei vom Zweitbeklagten erhalten, der dabei im Namen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem am 3. Jänner 1984 bei Rottenmann von Konstantinos T*** als Lenker eines LKW-Zuges mit dem Kennzeichen MO 1505 (GR) verschuldeten Verkehrsunfall wurde ein LKW der Erstklägerin beschädigt und der Zweitkläger, der Lenker dieses LKW, verletzt. Darüber hinaus wurden noch mehrere andere Kraftfahrzeuge beschädigt. Es ist unbestritten, daß der Erstklägerin bei diesem Verkehrsunfall ein Sachschaden in der Höhe von 934.129,17 S entstand und daß die dem Zweitkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in Sipbachzell einen sogenannten Portas-Fachbetrieb. Der Beklagte war vom 15.Oktober 1983 bis Ende Mai 1984 als selbständiger Handelsvertreter für sie tätig; es ist unbestritten, daß er dabei in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stand. Er hatte nur Aufträge zu vermitteln und war nicht abschlußberechtigt. Einen Anspruch auf Ausführung der von ihm vermittelten Aufträge hatte er nicht; er war auch nicht inkassoberechtigt. Aus den Provis... mehr lesen...