Entscheidungen zu § 1015 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2006/11/21 4Ob163/06h

Begründung: Die Gemeinschuldnerin ist eine Wohnbaugesellschaft. Sie war im Jahr 2002 Eigentümerin von mehreren Liegenschaften in Niederösterreich, auf denen sie Wohnhäuser errichtet hatte, die sie in weiterer Folge vermietete. Die Baukosten hatte sie fremdfinanziert; dabei hatte sie auch Wohnbauförderungsmittel des Landes Niederösterreich verwendet. Die Hausverwaltung übte sie zunächst selbst aus. Im Jahr 2002 traten Schwierigkeiten bei der Erstellung von Abrechnungen auf, sodass da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.2006

TE OGH 2004/7/16 8ObA116/03x

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 2. 1990 Angestellter einer Baugesellschaft mbH, die am 6. 2. 1996 in Konkurs verfiel. Zur Masseverwalterin wurde die Beklagte bestellt. Das Dienstverhältnis des Klägers endete am 13. 2. 1996 durch vorzeitigen Austritt. Am 16. 7. 1993 wurde vom Kläger und zwei weiteren Gesellschaftern eine Objektverwertung GesmbH gegründet und der Kläger ab 28. 8. 1993 als handelsrechtlicher Geschäftsführer eingetragen. Mit Generalversammlungsbeschluss vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.07.2004

RS OGH 2004/7/16 8ObA116/03x, 4Ob163/06h

Norm: ABGB §1014ABGB §1015ABGB §1024KO §26 Abs1
Rechtssatz: Der Treuhandauftrag erlischt mit Konkurseröffnung über das Vermögen des Treugebers. Die sich aus den Abwicklungspflichten des Geschäftsherrn gemäß §§ 1014, 1015 ABGB ergebenden Ansprüche des Geschäftsbesorgers, wie etwa auf Aufwandsersatz und Schadenersatz, sind keine Masseforderungen. Entscheidungstexte 8 ObA 116/03x Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.07.2004

TE OGH 2000/5/11 8Ob52/00f

Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 5. 3. 1996 wurde zu 4 Sa 226/96d über das Vermögen der H***** AG der Ausgleich eröffnet, mit Beschluss vom 5. 8. 1996 der Anschlusskonkurs. Zum Masseverwalter wurde der Kläger bestellt. Am 20. 6. 1989 schloss die nunmehrige Gemeinschuldnerin mit der Beklagten und vier weiteren Bauunternehmen einen Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen "ARGE S***** (A*****)" (in der Folge: A*****). Die Beklagt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.05.2000

RS OGH 2000/5/11 8Ob52/00f

Norm: ABGB §1014ABGB §1015KO §20 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch des Beauftragten auf Aufwandsersatz entsteht bereits mit der Vornahme des Aufwandes. Entscheidungstexte 8 Ob 52/00f Entscheidungstext OGH 11.05.2000 8 Ob 52/00f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113489 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.2000

TE OGH 1994/8/30 5Ob534/94

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Entscheidung | OGH | 30.08.1994

RS OGH 1994/8/30 5Ob534/94

Norm: ABGB §1014ABGB §1015HVG §6 IAHVG §29 IIg1
Rechtssatz: Die Verbindlichkeit zum Auslagenersatz (hier: Vom Immobilienmakler als Vermieter begehrte Vergütung von Betriebsausgaben und Werbungskosten für die Vermittlung eines Objektes), wie sie § 1014 ABGB als eigenständige Rechtsfolge normiert, muß grundsätzlich auf einem Auftragsverhältnis beruhen. Entscheidungstexte 5 Ob 534/94 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1994

RS OGH 1975/9/23 3Ob61/75, 7Ob742/79

Norm: ABGB §881 IAABGB §1014ABGB §1015
Rechtssatz: Beim Auftrag, eine Leistung an einen Dritten zu erbringen, ist der Beauftragte weder Versprechensempfänger noch begünstigter Dritter. Der Beauftragte hat Ansprüche gemäß §§ 1014, 1015 ABGB (Aufwandersatz, Vorschuß, Schadenersatz) nicht aber auf Erfüllung. Entscheidungstexte 3 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 3 Ob 61/75... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1975

Entscheidungen 1-8 von 8