Entscheidungen zu § 1009 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1981/4/9 7Ob538/81

Die Streitteile sind Gesellschafter der G Handel + Vertrieb + Service Ch. V Kommanditgesellschaft. Die Klägerin ist die einzige Komplementärin dieser Gesellschaft. Dem Beklagten kommt hingegen die Stellung eines Kommanditisten zu. Die Kommanditgesellschaft, deren Registrierung am 11. Feber 1976 erfolgte, begann mit 1. Jänner 1976. Zur Vertretung der Kommanditgesellschaft ist die Klägerin berufen. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31. Mai 1978 wurde über das Vermögen der Kommanditgese... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.04.1981

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