Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19. 1. 1996 bis etwa 25. 3. 1996 als Kellnerin bei der Firma Harald D***** GmbH beschäftigt, wobei das Arbeitsverhältnis "durch Saisonschluß" geendet hat. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. 2. 1996, 19 S 41/96v, wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet. Harald D*****, der ehemalige Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, legte der Klägerin das Formular eines Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld vor. Di... mehr lesen...