RS Vwgh 2008/5/20 2007/11/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/11/0230 E 22. Juni 2010 2008/11/0190 E 23. November 2010 2008/11/0057 E 21. September 2010 2007/11/0209 E 22. Juni 2010

Rechtssatz

Die Frage der Rechtzeitigkeit eines Antrages wirft eine Rechtsfrage auf, die nicht unter das Neuerungsverbot fällt. (Hier:

Sie war bereits Gegenstand des Verwaltungsverfahrens und beinhaltet das Beschwerdevorbringen keine neuen Tatsachen.)

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007110271.X01

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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