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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §1 Abs1 idF 2004/I/126;Rechtssatz
Wird Trinkwasser zur Herstellung von Lebensmitteln zu Erwerbszwecken herangezogen, liegt im Sinne des § 1 Abs. 2 LMG 1975 ("Verwenden für andere") ein Inverkehrbringen von Trinkwasser vor (vgl. in diesem Zusammenhang das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 1998, Zl. 96/10/0158). Der Eigengebrauch des Trinkwassers durch die Beschwerdeführer stellt hingegen kein Inverkehrbringen eines Lebensmittels dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005100181.X01Im RIS seit
02.07.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013