RS Vwgh 2008/5/26 2006/06/0264

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Veröffentlicht am 26.05.2008
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Index

25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §149;
StPO 1975 §153;
StPO 1975 §61 Abs2;

Rechtssatz

Wenn das Gericht in einem Strafverfahren zur Verhandlungsvorbereitung Lokalaugenscheine, Vernehmungen von Zeugen und sonstige Behördengänge durchführt, kann nicht fraglich sein, dass die Teilnahme des Verfahrenshelfers des Hauptangeklagten an diesen Ermittlungen im Ausland in diesem Strafverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung des Hauptangeklagten notwendig war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006060264.X05

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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