RS Vwgh 2008/5/28 2006/15/0125

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1

Rechtssatz

Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG). Zu solchen Aufwendungen können auch Fahrtaufwendungen zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150125.X01

Im RIS seit

24.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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