RS Vwgh 2008/5/28 2004/03/0005

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
AVG §71 Abs2;
VwGG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/18/0332 E 5. Oktober 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages anstelle der gebotenen Zurückweisung und durch das Eingehen der Behörde in der Begründung des Bescheides auf die Ausführungen zum Vorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes wird die Rechtsposition des Wiedereinsetzungswerbers in keiner Weise verschlechtert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004030005.X01

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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