RS Vwgh 2008/6/4 2007/08/0340

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob eine durchgehende Pflichtversicherung bestanden hat oder ob dies nicht der Fall war, kommt es darauf an, ob eine periodisch wiederkehrende Leistungspflicht zumindest schlüssig vereinbart worden ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2002, Zl. 99/08/0008, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080340.X02

Im RIS seit

16.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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