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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Auch im Rahmen eines abhängigen Dienstverhältnisses im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG kann es zu einer leistungsbezogenen Entlohnung kommen. Eine derartige Entlohnung bedeutet keineswegs den Ausschluss eines Dienstverhältnisses nach § 4 Abs. 2 ASVG, da die Entgeltlichkeit nicht selbst Merkmal der persönlichen Abhängigkeit ist, sondern als weitere Voraussetzung für das Eintreten der Pflichtversicherung zu dieser hinzutritt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. April 2007, Zl. 2005/08/0084, mwN). Der von der Beschäftigten (hier Table-Tänzerin in einer Bar) relevierte Entgeltausfall bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung allein vermag die persönliche Abhängigkeit daher nicht in Frage zu stellen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2003/08/0232).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080179.X03Im RIS seit
15.07.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011