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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §3 Abs2 idF 2004/I/142;Rechtssatz
§ 3 Abs 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes stellt auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Asylgewährung ab. Ob die tatsächliche Asylgewährung bereits durch die Verwaltungsbehörde erster Instanz oder erst durch die Verwaltungsbehörde zweiter Instanz erfolgt ist, ist dabei nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150177.X01Im RIS seit
22.07.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009