RS Vwgh 2008/6/25 2007/03/0211

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §35 Abs1;
TKG 2003 §35 Abs2;
TKG 2003 §37 Abs2;
TKMV 2003 §1 Z15;

Rechtssatz

Auch ein hoher - im Beschwerdefall 100 %iger - Marktanteil bedeutet noch nicht zwingend, dass das betreffende Unternehmen tatsächlich über beträchtliche Marktmacht verfügt. Allerdings steigen mit zunehmender Höhe des Marktanteils die Anforderungen an - die Indizwirkung des hohen Marktanteils entkräftende - in die Gegenrichtung weisende Umstände; solchen muss also besonderes Gewicht zukommen, damit sie "entlastend" wirken können (vgl das hg Erkenntnis vom 28. Februar 2007, Zl 2004/03/0212).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007030211.X06

Im RIS seit

22.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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