RS Vwgh 2008/6/25 2008/15/0014

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
GmbHG §15;

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH kann nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von einem Dritten angestellt werden (vgl. Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3, § 15 Rn 18ff mwN). Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Organstellung des Geschäftsführers auf den Dritten übergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150014.X01

Im RIS seit

16.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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