RS Vwgh 2008/6/25 2007/03/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §68 Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0182 2007/03/0184 2007/03/0183

Rechtssatz

Bei der von den beschwerdeführenden Parteien behaupteten Rechtsverletzung durch Teilnahme von befangenen Behördenorganen, mangelhafte Begründung und unrichtige Beweiswürdigung handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe, die nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden können (vgl den hg Beschluss vom 26. Februar 2008, Zl 2008/11/0014, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007030181.X04

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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