RS Vwgh 2008/6/26 2006/06/0327

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Veröffentlicht am 26.06.2008
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Index

L85006 Straßen Steiermark
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

LStVwG Stmk 1964 §47 Abs1;
LStVwG Stmk 1964 §47 Abs3;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Rechtssatz

Bei der Auseinandersetzung mit der Frage der Notwendigkeit eines Straßenbauvorhabens (hier: nach § 47 Stmk LStVwG) muss sich die Behörde insbesondere im Lichte des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums immer auch mit der Frage auseinander setzen, mit welcher Trassenführung das angestrebte öffentliche Interesse bei einem gleichzeitig geringst möglichen Eingriff in Rechte betroffener Grundstückseigentümer erreicht werden kann. (Hier: Der Ansicht der belangten Behörde, sie hätte dem Argument einer anderen Trassenführung nur dann nachgehen müssen, wenn die Beschwerdeführer ein Projekt auf gleicher fachlicher Ebene vorgelegt hätten, kann nicht gefolgt werden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006060327.X03

Im RIS seit

13.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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