RS Vwgh 2008/7/4 2008/17/0095

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Veröffentlicht am 04.07.2008
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;
LAO NÖ 1977 §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Vorschreibung einer Abgabe ist nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften jene Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes gegolten hat (es also unzutreffend wäre, auf den Zeitpunkt der Erlassung des Abgabenbescheides abzustellen).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008170095.X01

Im RIS seit

26.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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