RS Vwgh 2008/7/17 2008/21/0386

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Veröffentlicht am 17.07.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §19 Abs1;
AVG §19;
FrPolG 2005 §74 Abs1 Z1;
FrPolG 2005 §77 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/21/0055 E 17. Juli 2008 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Zulässigkeit des Ladungsbescheides ist wesentlich, dass der Fremdenpolizeibehörde jedenfalls nicht von vornherein unterstellt werden kann, sie werde aus Anlass des persönlichen Erscheinens des Fremden gegen diesen Zwangsmaßnahmen ergreifen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlägen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008210386.X01

Im RIS seit

29.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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