RS VwGH Erkenntnis 2008/07/24 2007/07/0100

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Veröffentlicht am 24.07.2008
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/07/0013 Rechtssatz

§ 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 ermöglicht der Agrarbehörde unter Ausschluss des Rechtsweges ohne weitere Einschränkung die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis; eine solche Entscheidung kann daher gegebenenfalls auch in der Zuerkennung von Schadenersatz an ein Mitglied liegen, wenn er aus dem Mitgliedschaftsverhältnis resultiert.

Im RIS seit
24.09.2008
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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