RS Vwgh 2008/7/24 2006/07/0154

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Veröffentlicht am 24.07.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

AVG §56;
PMG 1997 §29 Abs1;
PMG 1997 §29 Abs4;
PMG 1997 §3 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Beschlagnahme nach § 29 Abs. 4 PMG 1997 ist ua das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 legcit. Es muss daher bei der Behörde der begründete Verdacht bestehen, dass die zu beschlagnahmenden "Gegenstände" (Pflanzenschutzmittel) nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Diese Voraussetzung muss - im Hinblick auf den ua zu sichernden Zweck des Inverkehrbringens von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 PMG 1997) und die mit der Beschlagnahme erfolgende Eigentumsbeschränkung - auch zum Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides weiterhin gegeben sein.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006070154.X03

Im RIS seit

18.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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