RS VwGH Erkenntnis 2008/07/24 2007/07/0100

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Veröffentlicht am 24.07.2008
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/07/0013 Rechtssatz

Bei der Erhebung von Rechtsmitteln durch eine Agrargemeinschaft (und auch von Beschwerden an den VwGH) kommt es nicht darauf an, ob der die Rechtmittelerhebung (Beschwerdeerhebung) tragende Ausschussbeschluss "rechtskräftig" wurde, sondern allein darauf, dass dieser innerhalb der Rechtmittelfrist gefasst und kundgemacht wurde (Hinweis E 18. November 2004, 2003/07/0134).

Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische Person Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters
Im RIS seit
24.09.2008
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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