RS Vwgh 2008/8/8 2007/09/0386

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs5 Z5;

Rechtssatz

Bei einer Spezialausbildung am "Horsby Design Centre" in der Dauer eines Jahres handelt es sich der Sache nach zwar um eine Fortbildung, bei welcher aber auf Grund der Kürze der Ausbildung nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie dem Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung iSd § 2 Abs. 5 Z. 5 AuslBG gleichkommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090386.X05

Im RIS seit

29.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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