RS Vwgh 2008/8/27 2008/15/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aufwendungen für die Lebensführung können nicht mit Betriebsausgaben gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150024.X01

Im RIS seit

06.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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