RS Vwgh 2008/8/27 2006/15/0127

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Veröffentlicht am 27.08.2008
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E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

62005CJ0240 Eurodental VORAB;
UStG 1994 §12 Abs16;
UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litb;

Rechtssatz

Mit dem Fall des Zusammentreffens einer echten Steuerbefreiung einerseits mit einer unechten Steuerbefreiung andererseits hat sich der EuGH im Urteil vom 7. Dezember 2006, C-240/05, Eurodental, auseinander gesetzt. Er ist zum Ergebnis gelangt, dass in einem solchen Kollisionsfall die unechte Steuerbefreiung vorgeht (vgl. auch die Anmerkung zu diesem Urteil in taxlex 2007, 52). [Hier: Es kommt § 12 Abs. 16 UStG 1994 nicht zur Anwendung, weil diese Bestimmung eine steuerfreie Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 leg. cit. voraussetzt und bei einer Kollision von echten Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (zB Ausfuhrlieferungen) und unechten Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug (hier Veräußerung eines Fahrzeuges, für das ein Vorsteuerabzug nicht möglich war) die unechte Steuerbefreiung vorgeht.]

Gerichtsentscheidung

EuGH 62005J0240 Eurodental VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150127.X04

Im RIS seit

08.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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