RS Vwgh 2008/8/28 2008/22/0378

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Veröffentlicht am 28.08.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §14 Abs2;
FrG 1997 §19 Abs2 Z6;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass der Fremde über kein Heimreisezertifikat verfügt und nicht abgeschoben werden kann, kann nicht dazu führen, dass ihm - ungeachtet des Vorliegens eines Versagungsgrundes gemäß § 14 Abs 2 erster Satz FrG 1997 - eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen ist (Hinweis E 25. Februar 2000, 99/19/0207).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008220378.X01

Im RIS seit

14.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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