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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §48 Abs2;Rechtssatz
Eine Berufung im apothekenrechtlichen Bewilligungsverfahren kann der die Apotheke betreibenden Gesellschaft zugerechnet werden, wenn ein vertretungsbefugter Gesellschafter einer Personengesellschaft des Handelsrechts "als Konzessionär" das Rechtsmittel erhebt und keine besonderen Umständen vorliegen, die gegen eine solche Zurechnung sprechen (vgl. auch dazu das bereits zitiert hg. Erkenntnis, Zl. 99/10/0143, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100299.X03Im RIS seit
30.09.2008Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012