RS Vwgh 2008/9/2 2007/10/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2008
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §48 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Berufung im apothekenrechtlichen Bewilligungsverfahren kann der die Apotheke betreibenden Gesellschaft zugerechnet werden, wenn ein vertretungsbefugter Gesellschafter einer Personengesellschaft des Handelsrechts "als Konzessionär" das Rechtsmittel erhebt und keine besonderen Umständen vorliegen, die gegen eine solche Zurechnung sprechen (vgl. auch dazu das bereits zitiert hg. Erkenntnis, Zl. 99/10/0143, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007100299.X03

Im RIS seit

30.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten