RS Vwgh 2008/9/3 2005/03/0110

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Veröffentlicht am 03.09.2008
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der Begriff der "missbräuchlichen Verwendung" einer Waffe ist nicht restriktiv auszulegen. Es kommt nicht darauf an, dass die so qualifizierte rechtswidrige Verwendung von Waffen durch die vom Waffenverbot betroffene Person selbst erfolgt (vgl das hg Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl 2005/03/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005030110.X01

Im RIS seit

30.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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