RS Vwgh 2008/9/3 2006/13/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2008
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §2 Abs1;
UStG 1994 Anh Art28 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Erteilung einer UID-Nummer kann bezüglich des Umfangs einer unternehmerischen Tätigkeit nichts abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006130125.X01

Im RIS seit

08.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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