RS Vwgh 2008/9/3 2008/04/0109

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Veröffentlicht am 03.09.2008
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §278;

Rechtssatz

Der Auftraggeber gelangte während des Verhandlungsverfahrens zur Ansicht, der ausgeschriebene Umbau der bestehenden Förderanlage überschreite das dafür genehmigte Budget und sei sogar kostspieliger als der Neubau einer solchen Anlage. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ansicht, dass dieser Umstand einen sachlichen Grund im Sinne des § 278 BVergG 2006 darstellte, um das Vergabeverfahren zu widerrufen (vgl. in diesem Zusammenhang das hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 2008, Zl. 2008/04/0001, dem sogar die enger gefassten Widerrufsgründe des § 139 BVergG 2006 zu Grunde lagen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008040109.X01

Im RIS seit

10.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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