RS Vwgh 2008/9/4 2007/17/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
AVG §63 Abs5;

Rechtssatz

Es ist im Falle der Erteilung eines Verbesserungsauftrages durch die Berufungsbehörde nicht ausreichend, wenn innerhalb der gesetzten Frist ein Schriftsatz bei der Behörde erster Instanz eingebracht wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2005, Zl. 2001/03/0451, mit Hinweis auf VwGH 30. September 2004, Zl. 2001/20/0140). Dies ungeachtet des § 63 Abs. 5 AVG, dem zu Folge eine Berufung bei der Behörde erster Instanz einzubringen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007170105.X03

Im RIS seit

27.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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