RS Vwgh 2008/9/4 2008/01/0494

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Veröffentlicht am 04.09.2008
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StaatsbürgerschaftsrechtsNov 2005;
StbG 1985 §10 Abs1 Z7;
StbG 1985 §10 Abs5;

Rechtssatz

§ 10 Abs. 5 StbG stellt klar, dass im Hinblick auf das Erfordernis des hinreichend gesicherten Lebensunterhalts des Einbürgerungswerbers nicht nur auf sein Einkommen im Entscheidungszeitpunkt abgestellt werden soll. Vielmehr erfordert die Annahme eines "hinreichend gesicherten Lebensunterhalts" eine Nachhaltigkeit der Einkommenssicherung, die nach den gesetzlichen Vorgaben nur dann gegeben ist, wenn vom Verleihungswerber zum Entscheidungszeitpunkt feste und regelmäßige eigene Einkünfte für die letzten drei Jahre nachgewiesen werden (vgl. hiezu das hg. E vom 10. April 2008, Zl. 2007/01/1394).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008010494.X04

Im RIS seit

08.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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