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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wenn in der Beschwerde auf eine angebliche Beurteilung "vergleichbarer Produkte als Anleihe" durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (bzw. auch der Aufsichtsbehörden anderer Länder) verwiesen wird, so vermag dies - selbst wenn es zutreffen sollte, dass die rechtsgeschäftlichen Beziehungen in diesen Fällen tatsächlich im Hinblick auf die nach § 1 Abs. 1 Z 1 BWG maßgeblichen Umstände gleich den im Beschwerdefall vorliegenden seien - schon im Hinblick darauf nichts an der Beurteilung der Erfüllung des objektiven Tatbestands zu ändern, als einer allfälligen anderen Beurteilung (so diese nicht etwa lediglich unter prospektrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt sein sollte) durch die Behörden in anderen Fällen keine rechtliche Bindung für den Beschwerdefall zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008170034.X06Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
02.01.2015