RS Vwgh 2008/9/4 2008/17/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2008
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Wenn in der Beschwerde auf eine angebliche Beurteilung "vergleichbarer Produkte als Anleihe" durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (bzw. auch der Aufsichtsbehörden anderer Länder) verwiesen wird, so vermag dies - selbst wenn es zutreffen sollte, dass die rechtsgeschäftlichen Beziehungen in diesen Fällen tatsächlich im Hinblick auf die nach § 1 Abs. 1 Z 1 BWG maßgeblichen Umstände gleich den im Beschwerdefall vorliegenden seien - schon im Hinblick darauf nichts an der Beurteilung der Erfüllung des objektiven Tatbestands zu ändern, als einer allfälligen anderen Beurteilung (so diese nicht etwa lediglich unter prospektrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt sein sollte) durch die Behörden in anderen Fällen keine rechtliche Bindung für den Beschwerdefall zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008170034.X06

Im RIS seit

08.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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