RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0136

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/06 Dienstrechtsverfahren
91/02 Post

Norm

DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002;
DVG 1984 §2 Abs2 idF 2002/I/119;
PTSG 1996 §17 Abs3 idF 1999/I/161;
PTSG 1996 §17a Abs3 idF 1999/I/161;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Sind in den Personalämtern nach § 17 Abs. 3 PTSG nachgeordnete Dienstbehörden (erster Instanz) eingerichtet worden, so ist vor dem Hintergrund der Neufassung insbesondere des § 2 Abs. 2 DVG durch das Deregulierungsgesetz - Öffentlicher Dienst 2002 eine Zuweisung von Aufgaben, daher von Zuständigkeiten in bestimmten Angelegenheiten durch Verordnung - im vorliegenden Fall nach § 17a Abs. 3 PTSG durch den Vorsitzenden des Vorstandes der Telekom Austria AG - an diese Personalämter nicht mehr notwendig, weil den in § 17 Abs. 3 PTSG genannten Personalämtern ex lege die Funktion von nachgeordneten Dienstbehörden (bzw. von Dienstbehörden erster Instanz) zukommt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120136.X01

Im RIS seit

17.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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