RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0048

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §41a Abs6;
B-VG Art20 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Zuständigkeit der Berufungskommission gemäß § 41a Abs 6 BDG 1979 besteht insbesondere auch dann, wenn ein Antrag auf Feststellung gestellt wurde, ob die Befolgung einer Weisung mit dem Inhalt einer Verwendungsänderung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 17. Dezember 2007, Zlen. 2004/12/0118 bis 0120).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideOrganisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120048.X01

Im RIS seit

30.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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