RS Vwgh 2008/9/5 2008/12/0080

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §41 Abs2 idF 2003/I/071;

Rechtssatz

§ 41 Abs. 2 PG 1965 ordnet die Anpassung der "nach diesem Bundesgesetz gebührenden Ruhe- und Versorgungsbezüge" mit näher genannten Ausnahmen an. Der zweite Satz dieser Gesetzesbestimmung regelt den Zeitpunkt der "erstmaligen Anpassung eines Ruhebezuges". Sie bezieht sich daher auf die im ersten Satz der zitierten Gesetzesbestimmung angesprochenen nach dem PG 1965 gebührenden Ruhebezüge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008120080.X01

Im RIS seit

08.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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