RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
91/02 Post

Norm

ArbVG §97;
PBVG 1996 §72;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner bereits erwähnten Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen hat, sind auch Betriebsvereinbarungen nach dem PBVG nicht geeignet, öffentlichrechtliche Ansprüche gegenüber dem Bund wirksam zu gestalten (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 31. März 2006, Zl. 2005/12/0228, und vom 20. Dezember 2006, Zl. 2006/12/0183). Aus derartigen Betriebsvereinbarungen können daher keine Ansprüche abgeleitet werden, die im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbar wären.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120068.X15

Im RIS seit

02.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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