RS Vwgh 2008/9/9 2007/06/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2008
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauG Stmk 1995 §40 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Frage der allfälligen Rechtmäßigkeit von baulichen Anlagen, die sich in einem anhängigen baupolizeilichen Verfahren stellt, kann auch im Falle eines bereits anhängigen Feststellungsverfahrens gemäß § 40 Abs. 2 Stmk. BauG, im baupolizeilichen Verfahren als Vorfrage entschieden werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Juni 2001, Zl. 99/06/0130). Es stellt auch keine Rechtswidrigkeit dar, wenn die bis dahin im Verfahren nicht beachtete Frage der Rechtmäßigkeit einer baulichen Anlage im Sinne des § 40 Stmk. BauG erst von der Berufungsinstanz geprüft wird.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060003.X01

Im RIS seit

16.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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