RS Vwgh 2008/9/16 2007/11/0224

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Veröffentlicht am 16.09.2008
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs3 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/11/0228 E 30. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwendung eines Pkws mit zwei profillosen Reifen stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z. 5 FSG 1997 dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 12. April 1999, Zl. 98/11/0071, in dem das Vorliegen einer Tatsache nach der genannten Gesetzesstelle bereits bei Verwendung eines profillosen und eines weiteren Reifens mit Profiltiefe von 0,9 mm bejaht wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007110224.X03

Im RIS seit

04.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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