RS Vwgh 2008/9/24 2006/15/0255

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

EStG 1988 §23;
EStG 1988 §4 Abs1;
UmgrStG 1991 Art3;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat den gesamten Betrieb seines Einzelunternehmens mit Ausnahme eines bestimmten Fremdwährungskredites nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht. Ein solcher Vorgang bewirkt, dass das einzelne zurückbehaltene Wirtschaftsgut (hier: Fremdwährungsschuld) in das Privatvermögen überführt wird. Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Veränderungen in diesem Privatvermögen, hier das Entstehen von Kursgewinnen, lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150255.X02

Im RIS seit

12.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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