Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §37 Abs2 Z1;Rechtssatz
Voraussetzung für das Vorliegen eines Nebengewerbes ist grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen, aus dem Begriff der "Nebengewerbe" abzuleitenden Voraussetzungen, wozu insbesondere die Unterordnung des Nebengewerbes unter die (eigentliche) Land- und Forstwirtschaft und die enge Verflechtung mit dieser zu zählen sind und die Verwirklichung eines der in den einzelnen Ziffern des § 2 Abs. 4 GewO 1994 enthaltenen Tatbestände.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070117.X07Im RIS seit
20.10.2008Zuletzt aktualisiert am
03.08.2018