RS Vwgh 2008/10/9 2008/11/0116

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Veröffentlicht am 09.10.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs1 Z2;
SMG 1997 §28 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 SMG 1997 zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten verurteilt wurde, werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst ca. 29 Monate nach Begehung der strafbaren Handlung wiedererlangen, sich als verfehlt erweist. Das strafbare Verhalten des Bf hat sich auf Marihuana bezogen und ist nicht in einer derart gravierenden Weise als verwerflich anzusehen, wie wenn es sich um so genannte harte Drogen gehandelt hätte.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008110116.X01

Im RIS seit

04.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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