RS Vwgh 2008/10/22 2008/06/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2008
beobachten
merken

Index

L85005 Straßen Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §354;
LStG Slbg 1972 §40 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen zur Antragslegitimation gemäß § 40 Abs. 2 Z. 1 Slbg. LStG [Hier: für den Fall, dass die Straße im Miteigentum mehrerer Personen steht. Die Antragslegitimation einzelner Miteigentümer ist analog den Regeln für die Geltendmachung von Eigentumsfreiheitsansprüchen zu sehen, d.h., es ist auch ein einzelner Miteigentümer antragslegitimiert.]

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008060071.X02

Im RIS seit

26.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten