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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbVG §4 Abs2 Z2;Rechtssatz
Bei einer Untersuchung nach dem größeren fachlichen Wirkungsbereich ist zunächst zu prüfen, ob die Gruppenbildung, wie sie sich in der die Kollektivvertragsfähigkeit beantragenden Organisation manifestiert, zutreffend und hinreichend ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050001.X04Im RIS seit
04.12.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013