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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/06/0121 E 24. September 1992 RS 2Stammrechtssatz
Ein Kostenvorauszahlungsauftrag nach § 4 Abs 2 VVG stellt zwar keine Vollstreckungsverfügung iSd § 10 Abs 2 legcit dar, doch teilen die im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens ergangenen Bescheide, auch wenn sie keine Vollstreckungsverfügungen sind, wegen des notwendigen Zusammenhanges auch das rechtliche Schicksal der Vollstreckung, die durch die Akzessorietät gegenüber dem Titelbescheid geprägt wird
(Hinweis E VS 6.6.1989, 84/05/0035).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008050179.X03Im RIS seit
19.12.2008Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010